Führerscheinkosten im Vergleich: Früher – Heute


Die Sage vom teuren Führerschein: War der Führerschein früher wirklich billiger?


Durch eindeutige Fakten wiederlegt

Immer wieder beklagen sich Fahrschüler oder deren Eltern wegen angeblich zu hohen Ausbildungskosten. Dabei gehen Eltern sehr oft von einem Vergleich aus, bei dem sie die Kosten ihrer eigenen Fahrausbildung als Referenzwert nehmen.


Keine hinkenden Vergleiche bitte!

Will man die heutigen Kosten mit denen vor 45 Jahren vergleichen, genügt es nicht, nur die nackten Zahlen ins Bild zu bringen. Vielmehr muss man die Lebenshaltungskosten und die Arbeitsentgelte jener Zeit berücksichtigen. Im Zusammenhang mit der Fahrausbildung ist es beispielsweise wichtig zu fragen, wie viel kostete damals ein Fahrschulauto? Wie viel musste man für einen Liter Benzin bezahlen? Und wie viel verdiente damals ein Auszubildender? Oder wie hoch war das Durchschnittseinkommen eines Industriearbeiters? Nicht zu vergessen die fiskalischen Belastungen der Fahrschule.

 

2015 im Vergleich zu 1970

Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes verdiente im Jahr 1970 ein Angestellter im produzierenden Gewerbe umgerechnet 606,00 € brutto im Monat. Damals musste ein Fahrschüler durchschnittlich 281,00 € (oder 550,- DM) für den Führerschein Klasse 3 – heute B – bezahlen. Die Ausbildungskosten betrugen also 46,4 Prozent eines Brutto-Monatsverdienstes. Der Fahrschüler hatte etwa 12 Fahrstunden, war weder außerorts, noch bei Nacht und schon gar nicht auf der Autobahn gefahren. Damals hätte dem Fahrlehrer ein Bußgeldverfahren gedroht, wenn er es gewagt hätte, seinen Fahrschüler auf der Autobahn fahren zu lassen. Erst die Reform der StVO von 1971 ermöglichte es, auch auf der Autobahn auszubilden; seit 1976 ist es sogar vorgeschrieben.

 

Dreimal so viel Fahrstunden

Heute hat ein Fahrschüler am Prüfungstag etwa die dreifache Anzahl von Fahrstunden und zahlt bei Drive Unit für seine Ausbildung in der Fahrerlaubnisklasse B im Durchschnitt 1.800,00 €. Im Jahr 2015 weist das Statistische Bundesamt für den Angestellten im produzierenden Gewerbe ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.676 € aus. Ein Angestellter musste im Jahr 2015 also ca. 48,9 Prozent seines Bruttogehalts für den Führerschein aufwenden. Das sind 2,5 Prozentpunkte mehr als 1970. Berücksichtigt man, dass er dafür nicht 12, sondern 34 Fahrstunden bekommen hat, wird klar: Die Ausbildungskosten sind im Vergleich zu damals so gut wie nicht nur nicht gestiegen, sondern im Verhältnis zum Aufwand sogar deutlich gesunken. Vergleicht man die Ausbildungskosten mit den TÜV-Gebühren, bleiben die Fahrschulen noch weiter hinten. Im Jahr 1970 kostete die Prüfung Klasse 3 – heute B – einschließlich 11 Prozent MwSt. 18,87 DM, das entspricht 9,65 €. 2020 kostet die praktische Prüfung 116,71 €, also 1250% mehr als damals.

 

Hohe Kosten – wenig Gewinn

Dass die Kraftstoffkosten bei einer Fahrschule ganz erheblich ins Gewicht fallen, leuchtet jedem ein. Bedenkt man, dass im Jahr 1970 ein Liter Superbenzin gerade mal 55 Pfennige kostete, also rund 24 Cent. Von solchen Preisen träumt ein Fahrlehrer heutzutage nicht einmal mehr. Außerdem sind auch die vom Staat ausgehenden Belastungen einer Fahrschule deutlich gestiegen. Von dem Erlös muss die Mehrwert-, Einkommens-, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag abgeführt werden. Die Altersvorsorge und Krankenversicherung ist mit 1970 überhaupt nicht mehr vergleichbar. Hinzu kommen die Kosten für den Unterrichtsraum und der notwendigen Ausstattung. Allein die KFZ-Kosten schlagen erheblich zu Buche. Die Arbeitsleistung des Fahrlehrers muss ebenfalls vergütet werden, und zwar nicht nur der praktische, sondern auch der theoretische Unterricht.

 

Fazit:
        Natürlich kostet ein Führerschein viel Geld, aber zu behaupten, dass er früher viel billiger war, ist absolut unhaltbar.

 

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