BF 17 = Begleitetes Fahren mit 17 Jahren


Damit kann grundsätzlich die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.

Die Teilnahme an einem Einweisungsseminar für den Bewerber und den Begleiter wird empfohlen. Die Begleiterin oder der Begleiter muss nicht erziehungsberechtigte Person sein. Es ist aber sehr zu begrüßen, wenn Eltern die Aufgabe des Begleitens übernehmen.
Es können die Klassen B und BE erworben werden.
Die Klassen AM und L sind in der Klasse B enthalten und können ohne Begleitung gefahren werden.
Die Zustimmung der Eltern ist die Grundvoraussetzung für den Erwerb des Führerscheins bevor du volljährig bist.

Wenn du die Führerscheinprüfung mit 17 Jahren bestehst, musst du bei jeder Fahrt bis zum 18. Geburtstag von einer Person begleitet werden.
        
Diese Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein Klasse "B" besitzen
  • Er/sie darf maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister Flensburg haben
  • Er/sie muss in der Prüfbescheinigung als Begleiter eingetragen sein. Es ist möglich mehrere Begleitpersonen anzugeben.

Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, ist es empfehlenswert, dass die Begleitpersonen an einer Einweisung teilnehmen. Einweisungsseminare für Begleitpersonen bieten wir in regelmäßigen Abständen an.

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